- Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Die/ der Ratsuchende entscheidet, ob er die Beratung in Anspruch nehmen will, ob sie/ er eine begonnene Beratung fortsetzt oder wieder abbricht.
- Die Beratung ist vertraulich. Als ausgebildete Beratungslehrerin unterliege ich der Schweigepflicht.
- Die Beratung ist unabhängig von meiner Tätigkeit als Fachlehrerin. Die in vertraulichen Gesprächen erhaltenen Informationen wirken sich in keiner Weise auf die Notengebung aus.



