In den Klassen 5-10 ist eine schriftliche Lernzielkontrolle im Halbjahr vorgeschrieben. Es gilt der Absatz 5 "Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung" des Kerncurriculums (ebenda, S. 30). In der Sekundarstufe II regeln die Vorgaben der Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe Lernkontrollen und Leistungsmessung (ebenda, S. 82ff.).
Die Gewichtung von schriftlicher und mündlicher Leistung wird von der Fachgruppe empfohlen. Die Fachlehrer erteilen Auskunft.



